Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Gisa Garmer and more Unternehmensberatung

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen Gisela Garmer Unternehmensberatung (im Folgenden: Gisa Garmer and more Unternehmensberatung) und dem Auftraggeber für alle Aufträge über Trainings- und Redaktionstätigkeiten sowie alle sonstigen Leistungen von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Leistung, die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch Gisa Garmer and more Unternehmensberatung im Rahmen des vereinbarten Zeitraums durchgeführt wird.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung, in dem die vereinbarten Leistungen und die Vergütung festgehalten werden. Der Auftraggeber bestätigt die Auftragserteilung schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail. Mündliche Auftragserteilungen durch den Auftraggeber bestätigt Gisa Garmer and more Unternehmensberatung per E-Mail oder Fax. Der Auftrag ist bindend, sofern der Bestätigung nicht innerhalb von drei Arbeitstagen widersprochen wird.

§ 4 Vertragsdauer

Der Vertrag beginnt und endet jeweils mit der vereinbarten Zeit. Eine abweichende Kündigungsregelung bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hierdurch unberührt.

§ 5 Vergütung

Die Einzelheiten der Vergütung sind grundsätzlich im jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag spezifiziert. Das Entgelt für die Dienste von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung ist nach den von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zu berechnen (Zeithonorar), soweit nicht Abweichendes bestimmt wird. Bei Stornierung oder Verschiebung eines fest gebuchten Termins weniger als sechs Wochen vorher fallen 50% des vereinbarten Honorars, bei weniger als vier Wochen 100%. Sollte im Falle einer Stornierung oder Verschiebung weniger als sechs Wochen vorher der ursprünglich gebuchte Termin an einen anderen Kunden verkauft werden können, werden keine Stornogebühren berechnet.

Soweit im Angebot oder Einzelvertrag nicht anders angegeben, werden Reisekosten, Tages- und Übernachtungsgeld nach tatsächlichem Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Für die Reisezeiten ist ein Verrechnungssatz zu vereinbaren.

Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Gelieferte Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung.

Honorare und sonstige in Rechnung gestellte Beträge (z. B. Kommunikationskosten, Reisekosten, Spesen, Nebenkosten usw.) verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen bzw. Trainingsleistungen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung und der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 7 Urheberrecht

Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Das Urheberrecht eines Werks bleibt bei dem, der es geschaffen hat. Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt Gisa Garmer and more Unternehmensberatung als Inhaber der Nutzungsrechte dem Auftraggeber jeweils gesondert ausschließliche Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein. Die Arbeiten von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang und Gebiet verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck und als Nutzungsgebiet Deutschland. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber / Verwerter erst mit der Zahlung des Honorars.

Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen oder sonstigen von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung erstellten Unterlagen, Dokumenten oder Werken sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Auftraggeber darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung erfolgen. Das Material darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet werden, insbesondere auch nicht in Onlinesystemen (Internet, Intranet usw.). Dies gilt selbst dann, wenn die erbrachte Leistung nicht urheberrechtschutzfähig oder auch nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen vorstehende Bestimmungen, zahlt er Gisa Garmer and more Unternehmensberatung eine angemessene Lizenzgebühr.

§ 8 Referenznachweise und Urheberrechtsvermerk

Von vervielfältigten Werken, die Gisa Garmer and more Unternehmensberatung erstellt oder an denen Gisa Garmer and more Unternehmensberatung mitgearbeitet hat, stellt der Auftraggeber Gisa Garmer and more Unternehmensberatung mindestens fünf Exemplare unentgeltlich zur Verfügung. Bei Hörfunk- oder TVBeiträgen werden Gisa Garmer and more Unternehmensberatung zwei Mitschnitte zur Verfügung gestellt.

Gisa Garmer and more Unternehmensberatung behält sich vor, Projekte mit Quellen- und Impressumsangaben (Name, Adresse, Telefon, Fax, Internetadresse und/oder E-Mail) zu versehen.

Auftraggeber und Gisa Garmer and more Unternehmensberatung sind sich einig darüber, dass Gisa Garmer and more Unternehmensberatung den Auftraggeber und eine Kurzvorstellung des Projektes, das Gisa Garmer and more Unternehmensberatung für ihn realisiert, zu Präsentationszwecken sowie in seinen Medien zur Eigenwerbung (z. B. in der Pressearbeit, Firmenbroschüren oder Internet) nennen darf. Ebenfalls darf Gisa Garmer and more Unternehmensberatung die Webseite des Auftraggebers in die eigene Referenzliste übernehmen und entsprechende Links setzen.

Der Auftraggeber sichert zu, Gisa Garmer and more Unternehmensberatung für erbrachte Leistungen im Impressum von Printmedien und Webseiten zu berücksichtigen.

§ 9 Gewährleistung und Haftung

Gisa Garmer and more Unternehmensberatung verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen sowie die überlassenen Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

Die zeitgerechte Durchführung der Vertragsleistungen kann nur im Rahmen der Eigenleistung von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung gewährleistet werden, nicht soweit ihre Erfüllung auch von der Mitwirkung Dritter abhängt (Fotografen, Medien, Autoren, Veranstalter etc.). Mangelhafte Leistungen von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung durch Gisa Garmer and more Unternehmensberatung schriftlich geltend zu machen. Sind die Beanstandungen begründet, hat Gisa Garmer and more Unternehmensberatung das Recht auf zweimalige Nachbesserung, wobei der Auftraggeber alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Scheitert die Nachbesserung innerhalb angemessener Frist, steht dem Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages zu. Im Falle der Kündigung des Vertrages hat Gisa Garmer and more Unternehmensberatung Anspruch auf Vergütung für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung aufgrund des Vertrages erbrachten Leistungen. Die Vergütung entfällt nur für solche Leistungen, für die der Auftraggeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Kündigung nachweist, dass sie für ihn nicht nutzbar und ohne Interesse sind. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörung sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Gisa Garmer and more Unternehmensberatung legt die Entwürfe für Texte und Präsentationen dem Auftraggeber vor, damit dieser die darin enthaltenen sachlichen Angaben überprüfen kann. Gibt der Auftraggeber die Entwürfe frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der sachlichen Angaben. Für freigegebene Entwürfe und Projekte entfällt jede Haftung von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung.

Gisa Garmer and more Unternehmensberatung haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Ersatz vergeblicher Aufwendungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare und Folgeschäden.

Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, zivilund strafrechtliche Verantwortung für die Veröffentlichung von Beiträgen. Die Prüfung urheber-, wettbewerbs- und kennzeichenrechtlicher Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber. Gisa Garmer and more Unternehmensberatung haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Insofern stellt der Auftraggeber Gisa Garmer and more Unternehmensberatung von allen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts von Arbeitsergebnissen von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung erheben. Etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung trägt der Auftraggeber. Das gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die Rechte am Beitrag an Dritte überträgt. Sofern zwischen Gisa Garmer and more Unternehmensberatung und dem Auftraggeber strittig ist, ob eine Gewähr für bestimmte Rechte Dritter übernommen wurde oder was als bestimmungsmäßige Eigenschaft des Materials und zulässiger Verwendungszweck vereinbart wurde, ist der Auftraggeber beweispflichtig für den Inhalt der Abreden, diese sind stets schriftlich zu treffen.

Gisa Garmer and more Unternehmensberatung haftet nicht für Schäden, die beim Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung angelieferten Dateien oder Nutzung von Online-Plattformen für digitale Arbeitsplattformen oder Videokonferenzen eintreten, sei dies durch Computerviren in oder an E-Mails oder vergleichbaren Übermittlungen oder diesen beigefügten Anhängen, in oder in Verbindung mit Auftraggebers angeschlossenen Geräten von Gisa Garmer and more Unternehmensberatung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Computer- und sonstigen Digitalsysteme durch Virenschutzprogramme und weitere branchenübliche Maßnahmen zu schützen und diese Schutzsysteme jeweils auf dem neuesten Stand zu halten, soweit dies technisch umsetzbar und zumutbar ist.

Von den Einschränkungen der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel und Mangelfolgeschäden, die Gisa Garmer and more Unternehmensberatung durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung herbeigeführt hat oder wenn Gisa Garmer and more Unternehmensberatung Mängel arglistig verschwiegen oder aber die Mängelfreiheit garantiert hat. Ferner sind ausgenommen Schäden für Leben, Körper oder Gesundheit aufgrund vorsätzlicher und fahrlässiger Pflichtverletzung durch Gisa Garmer and more Unternehmensberatung.

§ 10 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die Gisa Garmer and more Unternehmensberatung die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen, die Erfüllung der Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Gisa Garmer and more Unternehmensberatung unterrichtet den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt eines solchen Umstandes.

§ 11 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Frankfurt.

§ 12 Sonstiges

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Sind einzelne Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.

Stand: Oktober 2020